Sicherung der Unternehmensinteressen bei Insolvenz sonstiger Vertragspartner
Wir beraten Unternehmen der Energiebranche in Situationen, in denen Vertragspartner wie Lieferanten, Bauunternehmen, Kooperationspartner, Vertragspartner aus Dienstleistungsverträgen, Grundstückseigentümer, Objektverwalter, Vermieter oder Grundstückskäufer in Insolvenz fallen oder über ein Objekt die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung angeordnet wird.